NEWS
Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Monschau öffnet am Montag, 08. Juni wieder. Terminbuchung notwendig. Hohe Schutzmaßnahmen umgesetzt.
StädteRegion Aachen. Die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen in Monschau wird am Montag, 08. Juni wiedereröffnet. Die Nebenstelle war im März im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen geschlossen worden. Die Wiedereröffnung gestaltete sich an dieser Stelle aufgrund der besonderen räumlichen Situation schwierig. In der kommenden Woche werden die notwendigen Plexiglas-Schutzwände geliefert und eine Gegensprechanlage zur Türöffnung installiert. Ein Besuch ist ab dem 08. Juni montags bis freitags in der Zeit von 07:30 bis 12:00 Uhr möglich, allerdings nur mit einer vorherigen Terminbuchung (möglich ab dem 03.06.2020).
Die Räumlichkeiten in Monschau sind im Besucherbereich mit 14 m² so klein geschnitten, dass bei zwei Schaltern auch immer nur zwei Bürgerinnen und Bürger, die im Publikumsbereich sind, bedient werden können. Mehr Besucherinnen und Besucher gleichzeitig lassen die gültigen Schutzmaßnahmen nach Corona-Schutzverordnung NRW nicht zu. Das bedeutet konkret: Es kann immer nur ein Bürger hineingelassen werden, wenn ein gerade bedienter Bürger herausgegangen ist. Deshalb werden vor dem 08. Juni noch Gegensprechanlagen mit Türöffnung vom Gebäudemanagement installiert, die diese Steuerung vom Arbeitsplatz aus ermöglichen. In der kommenden Woche werden zudem die speziell auf die örtlichen Anforderungen hergestellten Spuckschutzwände für die Trennung der Kunden zwischen den beiden Schaltern erstellt. Nur so ist dann auch ein sicherer gleichzeitiger Aufenthalt für zwei Kunden im Schalterbereich möglich.
Für Monschau gilt von nun an auch, dass in jedem Fall erst ein Termin zu buchen ist. Das geht zum einen online unter www.staedteregion-aachen.de/termin. Das Straßenverkehrsamt ist zudem über sein Callcenter unter der Telefonnummer 0241/5198-6500 erreichbar. Die Terminvergabe für Monschau ist nach der Freischaltung der Systeme ab dem Mittwoch, 03. Juni möglich.
Die Zahlung der Gebühren kann ab sofort auch nur noch ausschließlich per EC-Karte erfolgen.
Alle Infos gibt es auch online unter: https://www.staedteregion-aachen.de/nebenstelle-monschau
Hier findet man auch alle Details zu den Besonderheiten für den Handel.
abholen.
Infos für Händler und Zulassungsdienste siehe unter „Links“.
____________________________________________________
Kurzdarstellung: Elektrokleinstfahrzeuge-verordnung (eKFV)
Informationen über E-Scooter finden Sie rechts unter „Links“.
_____________________________________________
Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen jetzt möglich
Der Gesetzgeber erlaubt ab dem 2. Oktober 2017 die Kombination von H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen.
Vor Zuteilung des Kennzeichens erkundigen Sie sich bitte beim Sachbearbeiter der Zulassungsabteilung über die Kombinationsmöglichkeiten/Größe der Kennzeichen.
_______________________________
Ausstellung von Bewohnerparkausweisen derzeit nicht möglich
Das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen kann derzeit aufgrund einer Verfahrensumstellung bei der Stadt Aachen keine Bewohnerparkausweise ausstellen.
Die Bewohnerparkausweise können online (siehe Link: Onlinebestellung Bewohnerparken Stadt Aachen) oder
persönlich
in den Bürgerservicestellen und Bezirksämtern der Stadt Aachen
beantragt werden.
————————————————————————————————————————————————————————————————
Straßenverkehrsamt erweitert Publikumsverkehr wieder. Schutz vor Infektionen im publikumsintensiven Bürgerservice.
StädteRegion Aachen. Ab Montag, dem 04. Mai, stehen im Straßenverkehrsamt wieder mehr Termine für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Damit ist der erste Schritt aus dem Notbetrieb getan, in dem nur unaufschiebbare und systemrelevante Anliegen bearbeitet werden konnten. Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren, ist es aber weiterhin erforderlich, die Anzahl der Wartenden zu reduzieren sowie die Dauer des Aufenthaltes im Wartebereich zu verkürzen. Zudem werden die Wartezonen so gestaltet, dass auch der notwendige Abstand zueinander immer eingehalten werden kann.
Weiterhin gilt für das Straßenverkehrsamt, dass für eine persönliche Vorsprache ein Termin vereinbart werden muss. Das geht für Anliegen der Bürgerservices Zulassung und Führerschein jetzt ab sofort auch wieder mit der Online-Terminvereinbarung unter www.staedteregion-aachen.de/termin. Das Straßenverkehrsamt ist über das Callcenter erreichbar unter der Telefonnummer 0241/5198-6500.
Der Einlass ist erst zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin möglich.
Eine Ausnahme gilt für das Abmelden von Fahrzeugen und Adressänderungen im Fahrzeugschein: Das kann ohne Termin am Schnellschalter erledigt werden. Wer seinen Führerschein abholen kann, erhält eine Benachrichtigung und kann diesen ebenfalls ohne Termin an einem Außenschalter abholen.
————————————————————————————————————————————————————————————————
Das Straßenverkehrsamt
ist am Montag, dem 27.03.2017, ab 13:00 Uhr aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen.
Für den Bereich der Kfz-Zulassung steht Ihnen an diesem Tag unser Kooperationspartner Kreis Düren, Kölner Landstr. 271, 52351 Düren, bis 15:00 Uhr mit einem eingeschränkten Service zur Verfügung (keine ständig roten Kennzeichen, keine Anhängerverzeichnisse, keine spezialrechtlichen Einzelfälle, wie beispielhaft Fahren ohne Versicherungsschutz).
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E werden ab dem Inkrafttreten der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28.12.2016, unabhängig vom Lebensalter, auf 5 Jahre befristet erteilt und nur nach erforderlicher Gesundheitsprüfung (ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV und augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Fe V) verlängert.
Für Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 01.01.1999 und 28.12.2016 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis ist von der Neuregelung ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis zum 31.12.1998 neu erteilt wurden. Diese genießen den Besitzstand und haben weiterhin unbefristete Gültigkeit.
Eintragung der Schlüsselzahl 194 beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die zwischen dem 19.01.2013 und 28.12.2016 erteilt wurden, berechtigen zum Führen von Trikes mit mehr als 15 kW bei einem Mindestalter von 21 Jahren (vorher nur Trikes der Klasse A1). Dies wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 194 dokumentiert, die nur einen klarstellenden Charakter hat und nur im Inland gültig ist (nationale Schlüsselzahl).
Bei Verlust- oder Ersatzausstellung bzw. Umtausch des Führerscheines erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl für den benannten Personenkreis automatisch. Sofern die Eintragung der Schlüsselzahl 194 auf Antrag hin erfolgen soll, ist hierfür eine Verwaltungsgebühr entsprechend einem Umtauschantrag zu erheben (derzeit 24 €). In allen anderen Fällen ist die Entragung der Schlüsselzahl 194 gebührenfrei.
KFZ Feinstaubplaketten-Bestellung A36 Straßenverkehrsamt
Feinstaubplaketten-Bestellung
In Aachen wird zum 1. Februar 2016 eine Umweltzone eingerichtet. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.
Plakettenpflicht
Sowohl im Inland als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Plakette zur Einfahrt in Umweltzonen in Deutschland. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie Fahrverbote in Umweltzonen sind Teil der geltenden Verkehrsrechtsregelungen, die jeder Autofahrer kennen und beachten muss. Die Plakettenpflicht gilt jedoch nur für die Fahrt in Umweltzonen.
Ausgabestellen für Plaketten
In- und ausländische Fahrzeughalter können Plaketten bei den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, technischen Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) sowie bei den für Abgasuntersuchungen autorisierten Kfz-Werkstätten erwerben. Die Plaketten können bundesweit gekauft werden und gelten bundesweit.
Online-Bestellung Feinstaubplaketten
- Berechnung und Bestellung Feinstaubplakette für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
- Bestellung Feinstaubplakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Ausnahmegenehmigungen in der Umweltzone
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen durch die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzungen bearbeitet.
Informationen zur Umweltzone in der Stadt Aachen, zu generellen Ausnahmen Einzelausnahmegenehmigungen, Ansprechpartnern, usw. erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Aachen unter:
———————————————————————————————————————
Straßenverkehrsamt bleibt an Heiligabend und Silvester geschlossen.
StädteRegion Aachen. Am Samstag, dem 24.12.2016 (Heiligabend), sowie eine Woche später am 31.12.2016 (Silvester) entfallen die üblichen Samstagsöffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen.
„Zwischen den Tagen“, also konkret vom 27. bis 30. Dezember und ab Montag, dem 02. Januar 2017, sind alle Dienststellen der StädteRegion – also auch das Straßenverkehrsamt – zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Änderung der Öffnungszeiten und der telefonischen Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen ab dem 01.11.2016
Bedingt durch die stetig ansteigende Besucherzahl beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen werden zur gezielteren Lenkung der Besucherströme die Öffnungszeiten ab dem 01.11.2016 wie folgt geändert:
Für den Standort in 52146 Würselen, Carlo-Schmid-Straße 4
Montag 07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr
Samstag 07:30 bis 11:00 Uhr (eingeschränkter Service und keine telefonische Erreichbarkeit)
Rufnummer +49(0241)5198-6500
Fax-Nummer +49(0241)5198-80650
Für den Standort in 52156 Monschau, Laufenstraße 84
Montag bis Freitag 07:30 bis 12:15 Uhr
zusätzlich Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Rufnummer +49(0241)5198-6699
Fax-Nummer +49(0241)5198-80653
_________________________________________________________________
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E werden ab dem Inkrafttreten der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28.12.2016, unabhängig vom Lebensalter, auf 5 Jahre befristet erteilt und nur nach erforderlicher Gesundheitsprüfung (ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV und augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Fe V) verlängert.
Für Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 01.01.1999 und 28.12.2016 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis ist von der Neuregelung ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis zum 31.12.1998 neu erteilt wurden. Diese genießen den Besitzstand und haben weiterhin unbefristete Gültigkeit.
Eintragung der Schlüsselzahl 194 beim Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die zwischen dem 19.01.2013 und 28.12.2016 erteilt wurden, berechtigen zum Führen von Trikes mit mehr als 15 kW bei einem Mindestalter von 21 Jahren (vorher nur Trikes der Klasse A1). Dies wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 194 dokumentiert, die nur einen klarstellenden Charakter hat und nur im Inland gültig ist (nationale Schlüsselzahl).
Bei Verlust- oder Ersatzausstellung bzw. Umtausch des Führerscheines erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl für den benannten Personenkreis automatisch. Sofern die Eintragung der Schlüsselzahl 194 auf Antrag hin erfolgen soll, ist hierfür eine Verwaltungsgebühr entsprechend einem Umtauschantrag zu erheben (derzeit 24 €). In allen anderen Fällen ist die Entragung der Schlüsselzahl 194 gebührenfrei.
————————————————————————————————————————-
Derzeit keine Umtauschpflicht für Führerscheine
Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine (graue und rosa Dokumente) derzeit nicht besteht. Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisdokumente sind noch bis zum Jahre 2033 gültig. Derzeit bestehen lediglich Überlegungen, die Gültigkeitsdauer – gestaffelt nach Jahrgängen – abzukürzen. Eine konkrete Regelung hierfür gibt es jedoch bislang nicht.
Zu gegebener Zeit wird über tatsächlich vollzogene gesetzliche Änderungen zeitnah informiert. In der Zwischenzeit wird darum gebeten, von weiteren Rückfragen abzusehen.
_________________________________________________________________
Änderung der Öffnungszeiten und der telefonischen Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen ab dem 01.11.2016
Bedingt durch die stetig ansteigende Besucherzahl beim Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen werden zur gezielteren Lenkung der Besucherströme die Öffnungszeiten ab dem 01.11.2016 wie folgt geändert:
Für den Standort in 52146 Würselen, Carlo-Schmid-Straße 4
Montag 07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr
Samstag 07:30 bis 11:00 Uhr (eingeschränkter Service und keine telefonische Erreichbarkeit)
Rufnummer +49(0241)5198-6500
Fax-Nummer +49(0241)5198-80650
Für den Standort in 52156 Monschau, Laufenstraße 84
Montag bis Freitag 07:30 bis 12:15 Uhr
zusätzlich Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Rufnummer +49(0241)5198-6699
Fax-Nummer +49(0241)5198-80653
_________________________________________________________________
Führerscheinstelle bleibt dienstags und donnerstags ab sofort für Publikum geschlossen!
Die gesamte Führerscheinstelle des städteregionalen Straßenverkehrsamtes in Würselen bleibt bis einschließlich 15. September dienstags und donnerstags für den Publikumsverkehr geschlossen.
Diese Maßnahme gilt ab sofort, 11.08.2016 bis einschließlich 15.09.2016 und soll dazu beitragen, dass an diesen Tagen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bislang bereits zahlreich eingegangenen Anträge zur Aushändigung von Führerscheinen bearbeiten können.
Antragssteller können die jeweiligen Bürgerämter in den regionsangehörigen Kommunen oder die Außenstelle des Straßenverkehrsamtes in Monschau aufsuchen.
___________________________________________________
Derzeit keine Umtauschpflicht für Führerscheine
Aus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine (graue und rosa Dokumente) derzeit nicht besteht. Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisdokumente sind noch bis zum Jahre 2033 gültig. Derzeit bestehen lediglich Überlegungen, die Gültigkeitsdauer – gestaffelt nach Jahrgängen – abzukürzen. Eine konkrete Regelung hierfür gibt es jedoch bislang nicht.
Zu gegebener Zeit wird über tatsächlich vollzogene gesetzliche Änderungen zeitnah informiert. In der Zwischenzeit wird darum gebeten, von weiteren Rückfragen abzusehen.
____________________________________________________________________
Parkgebühren auf dem Gelände des Straßenverkehrsamtes ab
04.01.2016
Ab dem 04.01.2016 sind auf dem Gelände des Straßenverkehrsamtes
Parkgebühren von 1 Euro zu zahlen. Die Gebühr wird bei der Ausfahrt vom
Gelände fällig. Ich bitte Sie, zu Gunsten einer schnellen Abwicklung bei
der Ausfahrt 1 Euro bereit zu halten.
__________________________________________________________________
Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen wird ab 01.10.15 geändert!
Aus organisatorischen Gründen werden ab dem 1. Oktober 2015 Wartemarken zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen nur noch bis spätestens 30 Minuten vor dem Ende der regulären Öffnungszeit ausgegeben.
Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen:
Montag 14:30 Uhr
Dienstag 12:30 Uhr
Mittwoch 12:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr
Donnerstag 14:30 Uhr
Freitag 12:30 Uhr
Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt.
Das Straßenverkehrsamt bittet Sie um Ihr Verständnis